Freitag, 29. März 2024


Welche Wege gibt es, sich von der Lebensversicherung zu trennen?

Vermischtes

05 Mai 2015 09:22 Uhr

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Viele Verbraucher sehen sich in Bezug auf Ihre Lebensversicherung verunsichert. Der Garantiezins ist seit 1994 bereits das fünfte Mal in Folge gesunken und beträgt aktuell nur noch 1,25%. Allerdings ist der Garantiezins nur ein Teil der Gesamtverzinsung der Lebensversicherung. Hinzu kommen beispielsweise noch Überschussbeteiligungen und endfällige Schlussüberschüsse bei Ablauf der Police. Aber auch diese sind rückläufig. Besonderes Kopfzerbrechen bereiten den Versicherern die Renditen auf Staatsanleihen, wo Versicherer hauptsächlich das Geld anlegen. Immerhin müssen auch Altverträge mit einer Garantieverzinsung von bis zu vier Prozent bedient werden.

Das ist auch mit ein Grund, warum Verbraucherschützer vor der vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungsverträgen warnen. Besonders hoch verzinste Altverträge sollten nicht leichtfertig aufgegeben werden. Im Kündigungsfall werden in der Regel hohe Stornokosten in Abzug gebracht, der Versicherungsschutz erlischt sofort – oft gemeinsam mit abgeschlossenen Zusatzversicherungen, wie zum Beispiel dem Berufsunfähigkeitsschutz – und der Anspruch auf die endfälligen Schlussüberschüsse, die erst am Ende der Vertragslaufzeit gezahlt werden, verfällt, so dass der Verbraucher am Ende mit großen Verlusten dastehen würde.

Alternativ zur Kündigung haben Verbraucherschützer beim Bundesgerichtshof kürzlich die Möglichkeit des Widerrufs erstritten (Az.: EuGH – C-209/12; BGH – IV ZR 73/13, IV ZR 76/11). Allerdings gibt es diese Möglichkeit nur für Verträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen worden, und auch nur dann, wenn aus diesen Verträgen eindeutig ersichtlich ist, dass die Versicherten bei Abschluss nicht umfassend über ihre Rechte aufgeklärt worden. Aber selbst wenn dies alles zutreffen sollte, ist längst nicht erwiesen, dass der Versicherte bei einem nachträglichen Widerruf seines Vertrags besser dastehen würde, als wenn er den Vertrag einfach kündigen oder weiterlaufen lassen würde. Denn der Versicherungsschutz, der nach Abschluss bestanden hat, lässt sich nicht rückgängig machen, sondern hat Bestand. Somit würden die Versicherungskosten im Widerrufsfall in Abzug gebracht werden. Zu überlegen ist ferner, dass gerade in diesem Zeitraum die Abschlüsse der am höchsten verzinsten Verträge fallen, Verträge, die also weder gekündigt, noch widderrufen werden sollten.

Einigen Versicherten bleibt jedoch keine andere Wahl, als sich von ihrer Police zu trennen, beispielsweise, weil sie Hartz IV beantragen müssen, in eine Immobilie investieren wollen oder weil sie aus anderen Gründen Liquidität benötigen. Auch hier gilt, dass die Kündigung nur als letzter Ausweg gelten kann. Hier lohnt es sich zuerst, einen Verkauf auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen überprüfen zu lassen. Policenankäufer wie zum Beispiel Marktführer Policen Direkt können für jede Lebens- oder Rentenversicherung ein Kaufangebot unterbreiten, das in der Regel einen Mehrerlös über jenen Rückkaufswert enthält, den der Versicherte von der Versicherungsgesellschaft im Kündigungsfall ausgezahlt bekäme. Hinzu kommt noch, dass die Ankäufer auf dem Zweitmarkt in der Regel daran interessiert sind, die Police bis zur Endfälligkeit weiterzuführen. Das hat für den Versicherten den zusätzlichen Vorteil, dass auch nach Verkauf der Police noch ein Rest-Versicherungsschutz erhalten bleibt. Der Verkauf der Versicherung auf dem Zweitmarkt kann für Viele die rettende Alternative zur Kündigung bedeuten.

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