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Ferienimmobilien: Auf die Erreichbarkeit kommt es an Hotels und Ferienanlagen mögen geschlossen sein, die eigene Ferienimmobilie kann genutzt werden

Reisen / Urlaub

11 November 2020 11:30 Uhr

Freiburg (ots) - Auch Zweitwohnsitze bleiben von der Coronavirus-Pandemie nicht unberührt. "Besonders betroffen sind Besitzer von Urlaubsdomizilen im Ausland", bedauert Peter Schöllhorn, Vorsitzender der Deutschen Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e. V. in Freiburg, die Kaufinteressenten und Besitzer von Immobilien in Spanien, Italien und Frankreich berät. Kurzurlaube seien allein schon wegen weggefallener Flugmöglichkeiten schwieriger zu organisieren. Die Abneigung, dicht gedrängt im Flugzeug zu sitzen, ist groß, die Passagierzahlen sind sehr stark zurückgegangen. Auch ist das Risiko gewachsen, dass es bei der Hin- und Rückreise zu Verzögerungen kommt und jeweils Auflagen zu erfüllen sind.

nseln per Flugzeug

ie Erreichbarkeit des Zweitwohnsitzes per Auto, Bahn oder Flugzeug ist laut Schöllhorn wieder in den Vordergrund gerückt. Aus Süddeutschland kommt man beispielsweise in einem Tag mit dem Auto oder der Bahn nach Oberitalien, Südfrankreich oder Nordspanien. Wer aber auf eine Urlaubsinsel im Süden gelangen will, hat praktisch gesehen nur das Flugzeug. Zwar sind Inseln auch mit Auto und Fähre erreichbar, aber nur mit sehr viel höherem Zeitaufwand und höheren Kosten.

uverlässige Kontaktperson vor Ort?

iele Besitzer bleiben zuhause in Deutschland. "Deshalb ist eine zuverlässige Kontaktperson vor Ort umso wichtiger", betont Schöllhorn. Es sei wichtig, dass regelmäßig nach der Immobilie geschaut wird und die Bezahlung der laufenden Steuern gesichert ist. Gerade bei Unwettern kommt es darauf an, eventuelle Schäden sofort festzustellen und diese zumindest provisorisch zu beheben.

er große Vorteil

er aber die Reise auf sich nimmt, hat den sehr großen Vorteil, sich vor Ort ohne Einschränkungen in der eigenen Wohnung oder Haus bewegen zu können. "Dies ist der große Pluspunkt", sagt Schöllhorn. Hotels und Ferienanlagen mögen geschlossen sein, die eigene Ferienimmobilie kann genutzt werden.

eutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V.

ie DSA e.V. mit Sitz in Freiburg im Breisgau ist eine auf Auslandsimmobilien spezialisierte Verbraucherschutzeinrichtung, die als Qualifizierte Verbraucherschutzeinrichtung gemäß Richtlinie 98/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und gemäß § 4 Unterlassungsklagengesetz anerkannt und registriert ist (www.dsa-ev.de (http://www.dsa-ev.de)).

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