- dienews.de>
- Reise / Urlaub>
- Details
Osterurlaub: Camper und Wohnwagen gründlich prüfen TÜV Rheinland: Klasse B Führerschein möglicherweise nicht ausreichend Auf gültige TÜV Plakette achten
Reisen / Urlaub
17 März 2018 20:18 UhrKöln (ots) - Die Osterzeit nutzen viele, um im Kurzurlaub zu entspannen. Mehr und mehr Deutsche machen dies mit Wohnwagen oder Wohnmobil - seit Jahren steigt der Absatz in der Campingwirtschaft kontinuierlich. Wer sich erstmals mit einem Wohnmobil oder Wohnwagen auf Reisen begibt, sollte zunächst prüfen, ob er über eine entsprechende Fahrerlaubnis verfügt. Sollte das Gewicht des Wohnwagens mehr als 750 Kilogramm oder das Gesamtgewicht des Gespanns mehr als 3,5 Tonnen betragen, reicht der Klasse-B-Führerschein nicht aus. Dann ist mindestens die Klasse B96 für Gespanne bis 4.250 Kilogramm oder die Klasse BE für Gespanne über 4.250 Kilogramm erforderlich. Dies gilt zumindest für alle, die ihren Führerschein nach 1999 gemacht haben.
Gasanlagen und Frischluftzufuhr testen
Zunächst aber sollten die Fahrzeuge nach der Winterpause gründlich gecheckt werden. Batterie, Luftdruck und Ölstand sowie die Befüllung der Scheibenwaschanlage prüfen und auf den Termin der fälligen Hauptuntersuchung achten. "Eine Hauptuntersuchung besser vorziehen, als die Frist im Urlaub verstreichen zu lassen. Sonst könnte es beispielsweise Probleme bei einer Kontrolle oder an der Grenze geben", rät Kfz-Experte Steffen Mißbach, zumal Versicherer bei abgelaufener Prüfplakette im Kaskofall Regress fordern könnten. Ebenso wichtig: Etwaige Gasanlagen im Vorfeld gewissenhaft testen. Laufen etwa Heizung und Kühlschrank einwandfrei, ist zudem die Frischluftzufuhr zu überprüfen. Sollte diese verstopft worden sein, wäre schlimmstenfalls eine Kohlenmonoxidvergiftung durch den Betrieb denkbar.
Ladung immer und überall sichern
Beim Packen sollten Urlauber das schwerste Gepäck nach unten verfrachten. Die Ladung muss zudem so gesichert sein, dass sie nicht herumrutschen oder im Falle einer Vollbremsung durchs Wageninnere schleudern kann. Ob im Wohnwagen, Wohnmobil oder auch Auto - kein Gepäckstück darf frei herumliegen. Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen: Wolfgang Partz, Presse, Tel.: 0221/806-2290 Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell
News Ticker Reise / Urlaub:
- 18:31 Dazu Felsgravuren: Ein Kunstschatz in die Ewigkeit gemeißelt
- 17:47 AM WÖRTHERSEE: (K)EIN PR STUNT
- 12:00 "Dining Affairs" zeigen neue Einblicke in Nürnbergs gehobene Gastronomie
- 09:53 Zum Jubiläum geht es nach Kroatien: ADAC Reisemagazin widmet dem Traumziel in seiner 200. Ausgabe fast 60 Seiten
- 07:46 Sylter Vermietungs Dilemma: Experte erklärt, was Vermieter jetzt tun müssen